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Verhaltensregeln

 

Sie werden freundlich ersucht:

  • Ihre Sperrmüllschuppen, Couchgarnituren, Stühle, Zäune, Fliesen, Schutt, etc;Müssen Sie selbst legal entsorgen.
  • Die Ruhezeit zwischen 11.00 Uhr abends und 07:00 Uhr morgens ist einzuhalten.
  • Weder Gras noch Schmutz sind in den Gräben zu deponieren.
  • Der Biomüll-Container ist nicht für grobes Schnittholz gedacht. Erst im November zuschneiden.
  • Neuen Käufern ist mitzuteilen, dass Hunde nicht erlaubt sind.
  • Bei Verkauf (Weiterverkauf) ihres Wohnmobils an Camping Witte beträgt die Kommissionsgebühr €  950,- incl.btw
  • Vermietung Ihres Wohnmobils ist nicht gestattet.
  • Auto und/oder Boot sind auf Ihrem eigenen Standplatz zu parken
  • Wenn Sie einen neuen Wohnwagen kaufen oder der Wohnwagen weiterverkauft wird, müssen diesr erst für das Gasleitungsnetz zugelassen und daran angeschlossen werden.
  • Ihr Wohnwagen MUSS innerhalb von 6 Jahren einmal geprüft werden durch ein (ERKEND DOOR DE DIENST VOOR HET STROOMWEZEN B.V.= ANERKANNT VOM DIENST FÜR DAS STROMWESEN B.V.)
  • Bepflanzung bis zu einer Höhe von 2,5 Meter. Von der Mitte des Weges.

Es ist nicht erlaubt:  

  • Belästigung für andere zu verursachen, u.a. durch Musik und dergleichen, durch Ballspiele oder andere Spiele zwischen den Wohnwägen anderer ohne deren Zustimmung.
  • Durch das junge Holz zu laufen, Gebäude oder deren Einrichtungen oder auch andere Eigentümer des Camping Witte zu beschädigen oder zu zerstören.
  • Haustiere in die Toiletten und Duschen mitzunehmen.
  • Mit motorisierten Fahrzeugen auf dem Gelände schneller als 5 km/h zu fahren.
  • Autos oder andere Fahrzeuge von Besuchen dürfen nicht auf den Wegen des Geländes geparkt werden.
  • Autogastanks auf dem Campingplatz zu haben und/oder L.P.G-Gas zu verwenden oder Gasflaschen auf Ihrem Feld zu haben.
  • Auf Dünen zu graben oder etwas anzupflanzen.
  • Es ist nicht mehr erlaubt, ihren alten Zaun zu erneuern bzw. einen neuen aufzustellen. Mit dem Campingfahrzeug ist es erlaubt, neben den in den vorkommenden Fällen gebräuchlichen Vorzelt aus Zeltstoff, die folgenden Dinge anzubringen:
  • In der Nähe des Eingangs eine Holzterrasse bzw. einen Bohlenbelag, von dem die Oberfläche nicht mehr als 3m2 betragen darf (maximale Länge 2 Meter und maximale Breite 1,50Meter);
  • Über der unter a. genannten Holzterrasse bzw. dem Bohlenbelag ein Vordach mit denselben Abmessungen;
  • Um die unter a. genannte Holzterrasse bzw. den Bohlenbelag herum eine Brüstung von bis zu einer Höhe von maximal 1 Meter über der Holzterrasse bzw. dem Bohlenbelag;
  • Ein Schuppen, dessen Abmessungen nicht mehr betragen dürfen als die Dachfirsthöhe 2,50 Meter und die Bodenfläche 7,50 m2 oder eine sogenannte Lagerkiste, deren Abmessungen nicht mehr betragen dürfen als 1,50 Meter hoch, 1,40 Meter breit und 2,50 Meter lang. Diese Lagerkiste kann an der Vorderseite eventuell mit 2 Türen ausgestattet werden;
  • Sie müssen Ihren Wohnwagen im ursprünglichen Zustand belassen;
  • Es ist verboten, Ihren Wohnwagen durch Anbauten oder Ausbauten zu vergrößern.Der Unternehmer schließt hiermit die gesetzliche Haftung von C.P. Witte und/ oder für dessen beschäftigte Mitarbeiter gegenüber Dritten für Schaden und/oder persönliche Verletzungen im weitesten Sinne komplett aus.

Haben Sie Fragen und/oder Anmerkungen, dann füllen Sie das untenstehende Formular aus.